02060 Artikel 60 MDR: Freiverkaufszertifikate
Für den Export in Drittländer wird häufig noch ein zusätzliches Freiverkaufszertifikat gefordert, in dem der jeweilige Mitgliedsstaat zusätzlich bestätigt, dass mit dem Produkt in der Union Handel getrieben werden darf.
Es kann sowohl vom Hersteller als auch vom Bevollmächtigten beantragt werden. von: |
Artikel 60 MDR:
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1 Einleitung
Die Freiverkaufszertifikate, auch Ausfuhrbescheinigungen, Exportbescheinigungen, Free-Sales Certificates oder ähnlich genannt, werden in aller Regel für den Export von Waren in Staaten außerhalb der Europäischen Union benötigt, um den jeweiligen Staaten einen Nachweis über die Verkehrsfähigkeit in der EU zu liefern.
Export in Drittländer
Innerhalb der Union gilt das CE-Kennzeichen als Passierschein und bescheinigt dem Produkt die Verkehrsfähigkeit in der Union. Für den Export in Drittländer wird jedoch häufig noch ein zusätzliches Freiverkaufszertifikat gefordert, in dem der jeweilige Mitgliedsstaat zusätzlich bestätigt, dass mit dem Produkt in der Union Handel getrieben werden darf. Oftmals ist eine solche Bescheinigung Voraussetzung dafür, dass ein Produkt in einem Drittland eingeführt werden kann.
Innerhalb der Union gilt das CE-Kennzeichen als Passierschein und bescheinigt dem Produkt die Verkehrsfähigkeit in der Union. Für den Export in Drittländer wird jedoch häufig noch ein zusätzliches Freiverkaufszertifikat gefordert, in dem der jeweilige Mitgliedsstaat zusätzlich bestätigt, dass mit dem Produkt in der Union Handel getrieben werden darf. Oftmals ist eine solche Bescheinigung Voraussetzung dafür, dass ein Produkt in einem Drittland eingeführt werden kann.
Grundsätzlich gilt, dass gemäß Artikel 60 MDR solche Freiverkaufszertifikate nur vom entsprechenden Mitgliedsstaat ausgestellt werden können, in dem der Hersteller oder sein Bevollmächtigter (wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der Union hat) ihren Sitz haben. Das Verfahren zur Ausstellung wird wiederum von den Mitgliedsstaaten geregelt. In Deutschland wird gemäß § 10 MPDG [1] von der zuständigen Behörde ein Freiverkaufszertifikat ausgestellt.