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A0107 2020/1207 (EU) – „Gemeinsame Spezifikationen für die Aufbereitung von Einmalprodukten” (Durchführungsverordnung)

In der Arbeitshilfe finden Sie die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2020/1207 der Kommission vom 19. August 2020 zur Festlegung von Vorschriften zur Anwendung der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich gemeinsamer Spezifikationen für die Aufbereitung von Einmalprodukten, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union ABl. Nr. L 273 vom 20. August 2020, S. 3.
Arbeitshilfen:
Sie finden die Verordnung auch im Internet; unter anderem auch in englischer und französischer Sprache.[ 2020_1207_EU.pdf]

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