A0103 2017/746 (EU) − „In-vitro-Diagnostika” (Verordnung)
Die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika wurde am 5. Mai 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat demnach am 26. Mai 2017 in Kraft.
Sie wurde geändert durch
- Die 1. Berichtigung vom 03.05.2019- Die 2. Berichtigung vom 27.12.2019- Die 3. Berichtigung vom 01.07.2021- Die Änderungsverordnung 2022/112 vom 25. Januar 2022- Die Änderungsverordnung 2023/503 vom 1. Dezember 2022- Die Änderungsverordnung 2023/607 vom 15. März 2022
Sie finden die ursprüngliche Verordnung sowie die jeweiligen Änderungen als Arbeitshilfen hier angehängt. Eine konsolidierte Version ist auf der Seite der Europäischen Union zu finden. Arbeitshilfen: |
Hier finden Sie die IVDR auf der Seite der EU-Kommission.[ IVDR.pdf]
Hier finden Sie die 1. Berichtigung auf der Seite der EU-Kommission.[ Korr1_IVDR.pdf]
Hier finden Sie die 2. Berichtigung auf der Seite der EU-Kommission.[ Korr2_IVDR.pdf]
Hier finden Sie die 3. Berichtigung auf der Seite der EU-Kommission.[ Korr3_IVDR.pdf]
Hier finden Sie die Änderungsverordnung 2022/122 (EU) zur IVDR auf der Seite der EU-Kommission.[ 2022-112-EU.pdf]
Hier finden Sie die Änderungsverordnung 2023/503 (EU) zur IVDR auf der Seite der EU-Kommission.[ 2023-503-EU.pdf]