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Verordnung (EU) Nr. 722/2012 Verwendung von Gewebe tierischen Ursprungs
In der Arbeitshilfe finden Sie die Verordnung (EU) Nr. 722/2012 der Kommission vom 8. August 2012 über besondere Anforderungen betreffend die in der Richtlinie 90/385/EWG bzw. 93/42/EWG des Rates festgelegten Anforderungen an unter Verwendung von Gewebe tierischen Ursprungs hergestellte aktive implantierbare medizinische Geräte und Medizinprodukte; © European Union, 1998-2018.
Zum Kapitel: Verordnung „Verwendung von Gewebe tierischen Ursprungs”

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