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Liste der Anlage 1 MPBetreibV („Hamburger Liste”)
In der Arbeitshilfe finden Sie die sogenannte „Hamburger Liste”, eine (formale) Übertragung des Gerätegruppenkatalogs der Medizingeräteverordnung in die Definitionen der Anlage 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Der Gerätegruppenkatalog wurde zu Zeiten der Medizingeräteverordnung durch das zuständige Bundesarbeitsministerium erstellt und konkrete medizinisch-technische Geräte den in der Liste der Anlage (zu § 4 Nr. 1) der Medizingeräteverordnung genannten Gerätearten zugeordnet. Mit dem Inkrafttreten der Medizinprodukte-Betreiberverordnung wurde der Gerätegruppenkatalog nicht mehr fortgeschrieben, da sich die Zuordnungssystematik grundlegend geändert hat.
Zum Kapitel: § 10 MPBetreibV § 11 MPBetreibV Anlage 1 MPBetreibV

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