Liste der Anlage 1 MPBetreibV („Hamburger Liste”)
In der Arbeitshilfe finden Sie die sogenannte „Hamburger Liste”, eine (formale) Übertragung des Gerätegruppenkatalogs der Medizingeräteverordnung in die Definitionen der Anlage 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Der Gerätegruppenkatalog wurde zu Zeiten der Medizingeräteverordnung durch das zuständige Bundesarbeitsministerium erstellt und konkrete medizinisch-technische Geräte den in der Liste der Anlage (zu § 4 Nr. 1) der Medizingeräteverordnung genannten Gerätearten zugeordnet. Mit dem Inkrafttreten der Medizinprodukte-Betreiberverordnung wurde der Gerätegruppenkatalog nicht mehr fortgeschrieben, da sich die Zuordnungssystematik grundlegend geändert hat.
Zur Arbeitshilfe: Hamburger_Liste.pdf
Zum Kapitel:
§ 10 MPBetreibV
§ 11 MPBetreibV
Anlage 1 MPBetreibV