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02205 Anhang V MDR: CE-Konformitätskennzeichnung

Anhang V spezifiziert die Inhalte der CE-Konformitätskennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung selbst wird allerdings in Artikel 20 geregelt. Deshalb muss Anhang V gemeinsam mit Artikel 20 gelesen werden.
Die Kommentierung beider Stellen ist im Beitrag 02020 „Artikel 20 MDR: CE-Konformitätskennzeichnung” zu finden (s. Kap. 02020)
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Sie finden die Kommentierung von Anhang V MDR gemeinsam mit der Kommentierung von Artikel 20 MDR im Beitrag 02020: s. Kap. 02020.
 
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